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Gesundheitsamt warnt vor „Kräutermischung“

Krämpfe, Wahnvorstellungen, Bewusstlosigkeit: Offenbar hat das Inhalieren von gefährlichen Zusätzen in E-Zigaretten und E-Shishas in den vergangenen Tagen acht Jugendliche in Bremerhaven ins Krankenhaus gebracht. Zwischen den 15- bis 17-jährigen Jungen und Mädchen konnte bislang keine Verbindung hergestellt werden. Doch die Symptome weisen auf eine gemeinsame Quelle hin: Sogenannte Kräutermischungen, die künstliches Cannabis enthalten. Gesundheitsamt und Polizei ermitteln.

Die Kräutermischung könnte dem „Liquid“ einer E-Zigarette oder E-Shisha zugefügt worden sein.

Die Kräutermischung könnte dem „Liquid“ einer E-Zigarette oder E-Shisha zugefügt worden sein. Foto: imago images


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Eine Elektrische Zigarette, kurz E-Zigarette, ist ein tragbares elektronisches Dampfgerät. Sie wird nicht geraucht, sondern „gedampft“: Ein Draht wird erhitzt, ein Liquid verdampft und durch ein Mundstück inhaliert. Eine E-Shisha funktioniert ähnlich.

In diesem Jahr wird der Umsatz mit E-Zigaretten und dem Zubehör auf 600 bis 650 Millionen Euro geschätzt, sagt der Verband des eZigarettenhandels.

Unter 18-Jährige dürfen dem Gesetz nach auch dann keine E-Zigaretten und E-Shishas „dampfen“, wenn die „Liquids“, also Gemische, nikotinfrei sind. Eine Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2018 ergab aber, dass jeder siebte 12- bis 17-Jährige im Land schon einmal eine E-Zigarette ausprobiert hat. Jeder Sechste im gleichen Alter auch eine E-Shisha. Bei den 18- bis 25-Jährigen sind es 29,9 Prozent (E-Zigarette) und 19,6 Prozent (E-Shisha).

In Europa ist anders als in den USA genau geregelt, was in ein „Liquid“ darf und was nicht, erklärt Andreas Tief vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). So ist die Nikotinmenge beschränkt. Es dürfen keine Stoffe beigemischt werden, die schädlich wirken, wenn sie erhitzt werden. Keine stimulierenden Stoffe wie Koffein oder Taurin, nichts, was gesundheitlichen Nutzen suggeriert („Vitamine“) oder bestimmte Aromen wie Bittermandel. Alle Inhaltsstoffe müssen auf der Verpackung oder im Beipackzettel aufgeführt sein. Ist Nikotin drin, darf ein Warnhinweis „Suchtgefahr“ nicht fehlen.

Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten ist in den USA auf 34 gestiegen. Dadurch wird auch hier die Kritik lauter. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein will E-Zigaretten verbieten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin sieht eine Gefahr, wenn die Flüssigkeiten (englisch: „Liquids“) in E-Zigaretten selbst gemischt werden oder unklarer Herkunft sind. „In Deutschland drohen nach aktuellem Kenntnisstand keine erhöhten Risiken, sofern sie Produkte verwenden, die europäischen und deutschen Regelungen entsprechen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Dennoch sollten ,Dampfer‘ auf Symptome wie Atembeschwerden oder Schmerzen im Brustbereich achten, besonders nach einem Produktwechsel.“ Öle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und können bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen.

Angesichts der gesundheitlichen Folgen des Tabakrauchens erscheint die E-Zigarette als eine weniger belastende Alternative. Doch ihre Wirkung auf die Gesundheit ist umstritten, schreibt die Barmer Ersatzkasse. Ob die E-Zigarette dafür sorgt, dass Menschen weniger oder gar kein Nikotin konsumieren, sei nicht nachgewiesen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum sagt, es sei noch nicht geklärt, wie das Aerosol der E-Zigaretten auf das vom Rauchen bereits geschädigte Gewebe der Lungen wirkt. Denn auch im Aerosol seien potenziell gesundheitsgefährdende Zusatzstoffe enthalten.

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